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Erbrecht

Das Erbrecht hat in den vergangenen Jahren immer größere Bedeutung erlangt. Fachleute erwarten, dass innerhalb der nächsten Jahre rund zwei Billionen Euro vererbt oder zu Lebzeiten übertragen werden.

Als ausgewiesene Spezialisten des Erbrechts und Autoren mehrerer Fachbücher und zahlreicher Aufsätze stehen wir Ihnen zu allen Fragen dieser Rechtsmaterie mit unserem Rat zur Seite.

Wir helfen Ihnen, den Weg Ihres Vermögens nach Ihren Vorstellungen festzulegen und zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben. Bei der Erstellung Ihres Testaments stehen wir Ihnen zur Seite, erläutern mit Ihnen Ihre persönliche Situation und entwerfen eine letztwillige Verfügung, die Ihren Wünschen entspricht. Die Möglichkeiten sind vielfältig, Stichworte: Vor- und Nacherbschaft, Voll- und Schlusserbe, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung, Schenkung auf den Todesfall, Pflichtteil und Pflichtteilsminimierung, lebzeitige Schenkung usw.

Haben Sie geerbt - alleine oder mit anderen zusammen -, so können schnell Streitigkeiten entstehen. Wir unterstützen Sie bei der Wahrung all Ihrer Rechte, geht es beispielsweise um notwendige Informationen von Behörden, Gerichten, Banken oder auch Lebensversicherungen, die beschafft werden müssen.

Wir ermitteln und sichern den Nachlass, setzen Ihre Auskunftsansprüche durch, überprüfen die Wirksamkeit von Testamenten und sorgen dafür, dass Sie einen Erbschein erhalten, der Sie als Erbe legitimiert.

Hat der Erblasser Sie enterbt, ermitteln wir Ihren Pflichtteilsanspruch und setzen diesen gerichtlich durch, wenn andere Lösungen scheitern. Wir überprüfen die Behandlung von Schenkungen des Erblassers noch zu seinen Lebzeiten und machen eventuell bestehende Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend.