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Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt die Urheber in Bezug auf bestimmte Werke. Bei den Werken handelt es sich um solche der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Schriftstücke
  • Computerprogramme
  • Musikwerke (Songs, Alben, Kompositionen, Refrains von Liedern, Liedtexte)
  • Bilder
  • Werke der Baukunst (Häuser, Brücken Denkmäler)
  • Architektenpläne
  • Lichtbildwerke
  • Filmwerke
  • Karten, Skizzen und Tabellen

Damit ein Werk auch ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes darstellt, muss es eine persönliche geistige Schöpfung darstellen.

Das Urheberrecht regelt nicht nur die Persönlichkeitsrechte des Urhebers, sondern auch die dazugehörenden Verwertungsrechte. Hierbei besteht für den Urheber die Möglichkeit, das Werk entweder selbst unter Ausschluss anderer Personen zu nutzen oder aber Dritten Nutzungsrechte - die sehr weitreichend sein können - einzuräumen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Urheberrechts, wie beispielsweise bei der

  • Vertragsgestaltung und
  • Lizenzierung von Werken.

Aber auch, wenn es um die Verletzung von Urheber- bzw. verwandten Schutzrechten geht, helfen wir Ihnen gerne. Gerade im Bereich der Urheberrechtsverletzung sind Abmahnungen, einstweilige Verfügungsverfahren oder aber Unterlassungsklagen denkbar. Wenn es um

  • die Durchsetzung von Rechten
  • die Abwehr von Ansprüchen bei Inanspruchnahme

geht, stehen wir Ihnen zur Seite.