Dr. Herbert Bartsch, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Portrait:
Geboren 1943; Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Seit 1973 als Rechtsanwalt zugelassen.
Schwerpunkte:
Rechtsanwalt Dr. Herbert Bartsch hat sich auf den Tätigkeitsbereich des Erbrechts spezialisiert. Er wird seit vielen Jahren als Testamentsvollstrecker und Ergänzungsbetreuer bestellt. Ferner ist Rechtsanwalt Dr. Bartsch ausgewiesener Experte des Beamtenrechts.
Rechtsanwalt Dr. Bartsch verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Vorsorgeplanung, der Nachlassabwicklung und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.
Er ist Verfasser mehrerer Fachbücher und -aufsätze sowie ständiger Autor des "juris PraxisReport Bank- und Kapitalmarktrecht".
Sonstiges Engagement:
Rechtsanwalt Dr. Bartsch ist Dozent des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI), des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und der Deutschen Anwaltsakademie (DAA). Er ist zudem Referent der "r.o.m.b.u.s. Akademie" und des SIS Fachanwaltslehrgangs für Erbrecht.
Mitgliedschaften:
- Institut für Erbrecht e.V. (IFE), Konstanz
- Zentrum für Unternehmensnachfolge Mannheim (Zentuma)
- Beirat der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis
- Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Deutscher Anwaltverein
